Guten Morgen!
Ja das ist so eine Sache als Neuankoemmling! Die Erfahrung dass wir nicht nach Refferenzen gefragt worden sind hatten wir bisher noch nicht erlebt.
Unser erster Vermieter war Gott sei Dank selbst ein Immigrant (Italiener) der unsere Situation verstanden hatte und genau wusste wie schwer es sein kann als Neuankoemmling eine passende Bleibe zu finden.
Dieser hat uns bei Auszug dann nach telefonischer Anfrage unseres neuen Vermieters die besten Refferenzen gegeben.
So manch einer gibt sich auch einfach damit zufrieden, dass Du Deutscher bist!?
Meistens ist Dein Einwanderungsberater in der Lage Dir Refferenzen auszustellen, bzw. Dein Arbeitgeber.
Credit Check wird oftmals verlangt, gerade von Property Management Firmen oder Strata. Auch da, kann Dir Dein Arbeitgeber zumindest einen Verdienst Nachweis vorlegen.
Als auch die Bestaetigung dass Du Vetragsmaessig oder eben wegen dem Visa an Ihn als Arbeitgeber gebunden bist und mindestens 1 Jahr bei ihm beschaeftigt sein wirst (Zum Beispiel wenn man ueber das Youth Mobility Program hier rueber kommt)
Ansonsten gilt hier in BC der sogenannte BC Tenancy Act den Du hier finden kannst:
www.rto.gov.bc.ca/
Dort findest du auch Mietvertraege etc. Wichtig ist allerdings dass quasi wie in Deutschland auch, dass wenn es zum Streitfall kommt, zugefuegte Klauseln hinfaellig werden. Also aufpassen!!!
Kaution muss hinterlegt werden und ist die Hoehe einer Kaltmiete, beim unterzeichnen des Mietvertrages!
Die meisten Vermieter moechten dass Du eine sogenannte Lease unterschreibst, damit ist gemeint dass Du fuer mindestens ein Jahr das Objekt der Begierde mieten wirst. Gleichzeitig schuetzt Dich die Lease vor Mieterhoehungen waehrend der Lease. Nach Auslauf der Lease, kann eine Neue Lease unterzeichnet werden, ist allerdings kein Muss. Wenn keine neue Lease unterzeichnet wird, kann der Vermieter Dir eine Mieterhoehung reindruecken, den genauen bzw. maximalen Prozentsatz muesste ich nun selbst nach lesen. Nach Auslauf der Lease geht das Mietverhaeltnis auf Month to Month Basis weiter, welches heisst dass der Vermieter Dich jederzeit kuendigen kann (4 Wochen Frist) bzw. Du als Mieter ebenfalls (ebenfalls 4 Wochen Frist).
Komplizierter wird es wenn der Vermieter sich entschliesst das Mietobjekt zu verkaufen... aber das steht hier momentan nicht zur Frage... es seie denn Du moechtest wissen welche Rechte und Pflicheten Du dann hast :0)
In diesem Sinne, liebe Gruesse aus dem stuermischen Vancouver :0) brrrrrrrrr
Jasmin